Allgemeine Geschäftsbedingungen



A. Allgemeine Bestimmungen



1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Wir arbeiten ausschließlich aufgrund unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen unserer Lieferanten und Abnehmer sind für uns auch dann unverbindlich, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

 
2. Angebote / Lieferung

Die Preise im Online-Shop sind kein Angebot im rechtlichen Sinne, Verträge kommen erst durch Ihre schriftliche Bestellung und unsere schriftliche Auftragsbestätigung (per E-Mail), oder, wenn eine solche nicht vorliegt, durch unsere Lieferung zustande.

 

Lieferfristen sollen schriftlich vereinbart werden. Halten wir schriftlich und verbindlich vereinbarte Lieferfristen nicht ein und haben wir dies zu vertreten, haften wir auf Ersatz eines vom Kunden nachgewiesenen Schadens, dies gilt nicht, wenn die Verzögerung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Wird Ware auf Verlangen eines Kunden versandt, der Unternehmer ist, so geht die Gefahr auf ihn über, sobald wir die Ware dem mit der Ausführung der Versendung Beauftragten übergeben haben.

 


3. Preise
Bei Geschäften mit Verbrauchern gelten die Preise des Tages des Vertragsschlusses. Liegt zwischen Vertragsschluss und Lieferung ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten, sind wir berechtigt, Preiserhöhungen weiterzugeben, vor allem solche, die sich aus der Erhöhung unserer Einkaufspreise oder Lohnkostenerhöhungen ergeben. Übersteigt die Preiserhöhung 10% des ursprünglich vereinbarten Preises, ist unser Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.


Bei Geschäften mit Unternehmern sind wir bei wesentlichen Kostenänderungen bis zum Tag der Lieferung berechtigt, über eine Preiserhöhung zu verhandeln, insbesondere wenn es sich um Material- und Lohnkostenerhöhungen handelt. Das Recht auf Preiserhöhung besteht nicht, wenn Lieferverzögerungen nachweislich allein in unserem Verantwortungsbereich liegen.

 


4. Zahlung / Zahlungsverzug
Die Zahlung erfolgt per Vorkasse bzw. Bankeinzug. Der Auftrag wird im Falle von Lieferschwierigkeiten nicht auf mehrere Sendungen verteilt sondern erfolgt ausschließlich als eine Sendung. Ausnahmen können nur im gegenseitigen Einverständnis – bei Auslandssendungen nur gegen eine weitere Versandkostenvorauszahlung – gemacht werden.

Wird absichtlich (oder unbeabsichtigt) eine falsche oder fehlerhafte Kontoverbindung bei der Lastschriftermächtigung eingetragen, so haftet der Besteller vollumfänglich für die daraus resultierenden Kosten der Klärung. Der Rechnungsbetrag incl. aller evtl. weiteren Bestellungen wird dann sofort fällig. Kosten, die durch Lastschriftrückgaben entstehen, die wir nicht selbst verschuldet haben, fallen wie folgt an:

Die Bearbeitungsgebühr für Lastschriftrückgabe beträgt 10,- Euro

Nachforschungen über den Besteller (falls „Spaßbestellung“ vorliegt) werden mit 100,- Euro in Rechnung gestellt. (Wir speichern bei jeder Bestellung die IP-Adresse!)

Weitere Kosten vorbehalten.


Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 5% bei Geschäften mit Verbrauchern, in Höhe von 8% bei Geschäften mit Unternehmern, über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verlangen. Das Geltendmachen eines höheren Verzugs-

schadens ist nicht ausgeschlossen. Unseren Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis

vorbehalten, ein Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich niedriger, als von uns

geltend gemacht.


Wir können Mahnkosten je Mahnung mit 5,00 EURO ansetzen.


Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Aufrechnungsforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

 

5. Widerruf

Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des Gesetzes, steht ihm ein Widerrufsrecht nach Maßgabe des Fernabsatzgesetzes innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen zu. Der Widerruf kann schriftlich oder durch Rücksendung der Ware erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Widerrufs an die Firma Reifen Thum. Die Kosten der Rücksendung hat der Kunde zu tragen, soweit der Kaufpreis der betreffenden Ware 50,00 EUR nicht übersteigt und die Ware der abgegebenen Bestellung entspricht. Bei einem Warenwert von über 50,00 EUR werden die Kosten der Rücksendung im Falle eines Widerrufs nach dem Fernabsatzgesetz durch die Firma Reifen Thum PC erstattet. Unter Berücksichtigung dieser Verpflichtung zur Kostenerstattung vereinbaren die Parteien ausdrücklich, dass Reifen Thum nicht verpflichtet ist unfrei gesandte Sendungen entgegenzunehmen. Soweit eine Rücksendung per Paket nicht möglich ist oder der Kunde die kostenpflichtige Rücksendung ablehnt, lässt Reifen Thum auf entsprechenden schriftlichen Hinweis des Kunden die Ware abholen. Soweit der Kunde die gelieferten Gegenstände vor Rückgabe in Gebrauch genommen hat, ist er verpflichtet Wertersatz für die gezogene Nutzungen und für die eingetretene Verschlechterung der Ware Wertersatz zu leisten. Im Einzelfall kann die Höhe des Wertersatzes den Kaufpreis erreichen oder übersteigen. Dies gilt nicht soweit der Kunde die Ware lediglich in angemessener Form geprüft hat.

 

 

6. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor. Bei Geschäften mit Unternehmern gilt dieser Eigentumsvorbehalt auch, bis sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit uns erfüllt sind. Für Geschäfte mit Unternehmern gelten folgende weitere Bestimmungen:
Unser Kunde ist zur weiteren Veräußerung der Vorbehaltsware im geordneten Geschäfts-gang berechtigt, jedoch nicht zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung. Die aus der Veräußerung der Vorbehaltsware gegenüber seinem Geschäftspartner entstehenden Forderungen tritt unser Kunde uns bereits jetzt mit ab, im Weiterverarbeitungsfall einschließlich des Veredelungsanteils.


Wir werden die Abtretung nicht offen legen, es sei denn, unser Kunde ist mit einer fälligen Forderung mindestens 2 Wochen in Verzug oder er hat eine uns erteilte Einziehungsermächtigung widerrufen. In diesen Fällen verpflichtet sich der Kunde, seinen Geschäftspartnern die uns erteilte Abtretung von sich aus anzuzeigen und uns unverzüglich seine vollständige Debitorenliste vorzulegen. Zur Feststellung der Namen und Anschriften der Geschäftspartner unseres Kunden haben wir in diesem Fall das Recht auf Einsichtnahme in seine Bücher.


Übersteigt der Wert sämtlicher für uns bestehender Sicherheiten unsere Forderungen aus unseren Rechnungen nachhaltig um mehr als 10%, so werden wir auf Verlangen unseres Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.


Erfüllt unser Kunde die vereinbarten Zahlungsbedingungen trotz Mahnung nicht, sind wir berechtigt, die von uns gelieferte Ware, montiert oder unmontiert, jederzeit wieder in Besitz zu nehmen. Unser Kunde räumt uns ausdrücklich das Recht ein, unsere Vorbehaltsware an jedem Ort zu übernehmen, wir sind auch zur Demontage berechtigt. Der jeweilige Besitzer der Ware ist vom Kunden unwiderruflich ermächtigt, die Ware an uns herauszugeben.
Unser Kunde ist nur solange zum Besitz der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Ware berechtigt, bis wir von unserem vorbehaltenen Eigentum Gebrauch machen und dadurch vom Vertrag zurücktreten. Bei Zurücknahme von Vorbehaltsware erteilen wir Gutschrift in Höhe des Tageswertes.

 


7. Sachmängelhaftung
”Im Rahmen der folgenden Bedingungen haften wir für Sachmängel:


- auf die Dauer von zwei Jahren für neue Ware (Handelsware, Pkw-Reifen und Lkw-Reifen)
- auf die Dauer eines Jahres für runderneuerte Pkw-Reifen und runderneuerte Lkw-Reifen
- auf die Dauer eines Jahres für gebrauchte Ware.


Die Sachmängelhaftungsfristen berechnen sich jeweils ab Ablieferung (Eingang beim Kunden) der Ware an unseren Kunden.


Die Begrenzung auf ein Jahr gilt nicht hinsichtlich Ansprüchen auf Schadenersatz nach § 437 Ziffer 3 BGB, sofern uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Fristen.


Ein Reifen, für den Sachmängelhaftung beansprucht wird, soll uns zusammen mit dem vollständig ausgefüllten Reklamationsformular übersandt werden, um uns die Überprüfung der Beanstandung des Kunden zu ermöglichen.

Bei Ablehnung des Sachmängelhaftungsanspruchs werden wir die beanstandete Ware auf unsere Kosten an den Kunden zurücksenden, wenn er das innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Ablehnung verlangt.


Mängel sollen nach Möglichkeit kurzfristig gerügt werden.


Bei Geschäften mit Unternehmern müssen offenkundige Mängel innerhalb von 8 Tagen nach Ablieferung (Eingang beim Kunden) schriftlich gerügt werden, nicht offenkundige Mängel innerhalb von 8 Tagen nach Feststellung des Mangels. Bei Nichteinhaltung dieser Rüge-fristen gilt die von uns gelieferte Ware als genehmigt. Sachmängelhaftungsansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schadenersatzansprüche nach § 437 Ziffer 3 BGB, sofern uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.


Der Sachmängelhaftungsanspruch ist bei Geschäften mit Verbrauchern nach Wahl des Kunden auf Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung beschränkt. Bei Geschäften mit Unternehmern haben wir das Recht, zwischen Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung zu wählen.


Sollten zwei Versuche der Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, hat unser Kunde das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rück-gängigmachen des Vertrages (Rücktritt) zu erklären.


Wir sind berechtigt, bei berechtigten Reklamationen eine entsprechend dem Abnutzungsgrad der reklamierten Ware geringere Gutschrift zu erteilen oder geringere Zahlung zu leisten. Unser Kunde hat die Wahl zwischen Gutschrift oder Zahlung.


Sachmängelhaftungsansprüche gegen uns sind ausgeschlossen, wenn Mängel, Beeinträchtigungen oder Schäden ursächlich darauf zurückzuführen sind, dass


a) die von uns gelieferte Ware von anderen repariert oder in sonstiger Weise bearbeitet   

    wurde,
b) die Fabriknummer, das Fabrikationszeichen oder sonst auf der Ware dauerhaft ange-

    brachte Zeichen nicht mehr vorhanden oder verändert, insbesondere unkenntlich ge-

    macht worden sind,
c) bei Reifen der vorgeschriebene Luftdruck nachweislich nicht eingehalten wurde,
d) Reifen einer vorschriftswidrigen Beanspruchung ausgesetzt waren, insbesondere durch 

    Überschreiten der für die Reifengröße und Reifenart zulässigen Belastung und der

    zugeordneten Fahrgeschwindigkeit,
e) Reifen nach Montage durch unrichtige Radstellung schadhaft wurden oder durch andere

    Störungen im Radlauf (z.B. dynamische Unwucht) in ihrer Leistung beeinträchtigt wurden,
f) Reifen auf einer ihnen nicht zugeordneten, nicht lehrenhaltigen, rostigen oder sonst

    mangelhaften Felge montiert werden,
g) Reifen durch äußere Einwirkung oder mechanische Verletzung schadhaft geworden oder

    Erhitzung ausgesetzt worden sind,
h) bei einem Radwechsel die Radmuttern oder Schrauben nicht nach 50 km Fahrstrecke

   nachgezogen wurden, vorausgesetzt, wir haben unseren Kunden bei Lieferung auf diese   

   Notwendigkeit hingewiesen,
i) Reifen vor der Montage vom Kunden oder von ihm beauftragten Dritten im Freien gelagert

   wurden,
j) natürlicher Verschleiss oder Beschädigungen der Ware vorliegen, die auf unsachgemäße

   Behandlung oder Unfall zurückzuführen sind,
k) Reifen bei Tube-Type-Ausführungen mit gebrauchten Schläuchen/ Wulstbändern, bei

   Tubeless-Ausführungen ohne Ventilauswechslung (Pkw-Reifen) oder ohne neuen

   Dichtungsring (Lkw/Schulterreifen) durch den Kunden oder Dritte montiert wurden.

 

 

Bei berechtigter Sachmängelrüge tragen wir sämtliche im Zusammenhang mit der Ge währleistungsabwicklung entstehenden Aufwendungen.


Streitigkeiten über Sachmängelhaftungsansprüche und Reklamationsabwicklungen sollen durch die unabhängige Schiedsstelle des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-handwerk e.V., Bonn, beigelegt werden, wenn unser Kunde oder wenn wir im Einvernehmen mit dem Kunden diese unverzüglich nach Kenntnis des Streitfalls schriftlich anrufen. Durch die Anrufung der Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. Auf die Dauer des Schiedsverfahrens ist die Verjährung etwaiger Ansprüche gehemmt. Die Schiedsstelle wird nicht tätig, wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist, sie stellt ihre Tätigkeit ein, wenn dies während des Schiedsverfahrens geschieht. Das Verfahren der Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäftsordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Schiedsstelle ausgehändigt wird. Das Schieds verfahren ist für beide Parteien kostenlos.

 


8. Haftung
Wir haften auf Schadenersatz, wenn uns oder unsere Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Ferner haften wir, wenn Eigenschaften zugesichert oder Garantien gegeben wurden oder wenn der Schaden durch unseren Verzug oder durch von uns zu vertretendes Unmöglichwerden der Leistung entstanden ist.


Wir haften außerdem bei Verletzung grundlegend vertragswesentlicher Pflichten.
Die Haftung ist in den vorgenannten Fällen begrenzt auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden. Dies gilt nicht, soweit es sich um Geschäfte mit Verbrauchern handelt.


Im übrigen sind Schadenersatzansprüche gegen uns ausgeschlossen.
Haftungsbegrenzung oder Haftungsausschluss gelten nicht bei körperlichen Schäden.
Haftungsbegrenzung und -ausschluss gelten ferner nicht, falls und soweit wir nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes haften.

 


9. Allgemeine Regelungen
Bei Geschäften mit Unternehmern ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand unser Firmensitz.


Telefonische oder mündliche Absprachen sollen unverzüglich schriftlich bestätigt werden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt das die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.


B. Besondere Bestimmungen für Fahrzeugreparaturen

Für Fahrzeugreparaturen außer solchen an Reifen und Rädern, gelten ergänzend und zusätzlich zu den unter A aufgeführten Klauseln die nachstehende Bedingungen.

 


1. Kostenvoranschlag
Auf Verlangen unserer Kunden erstellen wir einen Kostenvoranschlag, der die voraussichtlichen Reparaturkosten einschließlich Angabe der Mehrwertsteuer enthält. Abweichungen bis zu 10% von diesem Kostenvoranschlag sind zulässig, vorausgesetzt, dies ist dem Kunden zumutbar. Für den Kostenvoranschlag berechnete und vereinnahmte Kosten werden bei Auftragsdurchführung mit der Auftragssumme verrechnet.

2. Fertigstellungstermine
Überschreiten wir verbindlich und schriftlich zugesagte Fertigstellungstermine, haften wir gegenüber unserem Kunden auf Schadenersatz für von diesem nachgewiesene und auf der Verzögerung ursächlich beruhende Schäden. Zur Stellung eines Ersatzfahrzeugs sind wir nicht verpflichtet. Nimmt der Kunde auf Grund von uns zu vertretender Terminüberschreitung ein Ersatzfahrzeug in Anspruch, erstatten wir die hierfür entstehenden Kosten unter Berücksichtigung einer etwaigen Ersparnis für den Kunden durch Nichtbeanspruchung des eigenen Fahrzeugs.

Ersatzansprüche sind ausgeschlossen, wenn wir nachweisen, dass die Terminüberschreitung auf höherer Gewalt beruht.

3. Unternehmerpfandrecht
Neben dem gesetzlichen Unternehmerpfandrecht steht uns wegen unserer Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in unseren Besitz gelangten Gegenständen zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten und allen sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit diese mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

4. Abnahme
Unser Kunde ist zur Abnahme des Auftragsgegenstandes verpflichtet, sobald wir ihn über die Fertigstellung informieren. Die Abnahme soll erfolgen in unserem Betrieb, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Unser Kunde kommt mit der Annahme in Verzug, wenn er den Vertragsgegenstand entweder nicht zum vereinbarten Übergabedatum oder nicht auf Aufforderung durch uns unverzüglich abholt. Im Fall des Verzuges des Kunden mit der Abnahme haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

5. Gewährleistung – Sachmängelhaftung
Wir leisten bei Sachmängeln Gewähr auf die Dauer eines Jahres ab Ablieferung des Vertragsgegenstandes an unseren Kunden. Im Fall des Vorliegens eines Sachmangels leisten wir Gewähr nach unserer Wahl durch Nacherfüllung oder Ersatzlieferung. Schlagen zwei Versuche der Nacherfüllung oder der Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde entsprechend der Bestimmung unter A Ziffer 8 berechtigt, zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

6. Eigentumsvorbehalt
Die unter A Ziffer 6 geregelten Eigentumsvorbehaltsrechte beziehen sich ausschließlich auf Teile, die nicht wesentliche Bestandteile des Fahrzeugs werden. Ausgebaute oder ausgetauschte Teile gehen in unser Eigentum über.