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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
A.
Allgemeine Bestimmungen
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Wir arbeiten
ausschließlich aufgrund unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende
Geschäftsbedingungen unserer Lieferanten und Abnehmer sind für uns auch dann
unverbindlich, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Es gilt
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts.
2. Angebote / Lieferung
Die Preise im Online-Shop sind kein Angebot im rechtlichen
Sinne, Verträge kommen erst durch Ihre schriftliche Bestellung und unsere
schriftliche Auftragsbestätigung (per E-Mail), oder, wenn eine solche nicht
vorliegt, durch unsere Lieferung zustande.
Lieferfristen sollen schriftlich vereinbart werden. Halten wir schriftlich und
verbindlich vereinbarte Lieferfristen nicht ein und haben wir dies zu vertreten,
haften wir auf Ersatz eines vom Kunden nachgewiesenen Schadens, dies gilt nicht,
wenn die Verzögerung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Wird Ware auf
Verlangen eines Kunden versandt, der Unternehmer ist, so geht die Gefahr auf ihn
über, sobald wir die Ware dem mit der Ausführung der Versendung Beauftragten
übergeben haben.
3. Preise
Bei Geschäften mit Verbrauchern gelten die Preise des Tages des
Vertragsschlusses. Liegt zwischen Vertragsschluss und Lieferung ein Zeitraum von
mehr als 4 Monaten, sind wir berechtigt, Preiserhöhungen weiterzugeben, vor
allem solche, die sich aus der Erhöhung unserer Einkaufspreise oder
Lohnkostenerhöhungen ergeben. Übersteigt die Preiserhöhung 10% des ursprünglich
vereinbarten Preises, ist unser Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Bei Geschäften mit Unternehmern sind wir bei wesentlichen Kostenänderungen bis
zum Tag der Lieferung berechtigt, über eine Preiserhöhung zu verhandeln,
insbesondere wenn es sich um Material- und Lohnkostenerhöhungen handelt. Das
Recht auf Preiserhöhung besteht nicht, wenn Lieferverzögerungen nachweislich
allein in unserem Verantwortungsbereich liegen.
4. Zahlung /
Zahlungsverzug
Die Zahlung erfolgt per Vorkasse bzw. Bankeinzug. Der Auftrag wird im Falle von
Lieferschwierigkeiten nicht auf mehrere Sendungen verteilt sondern erfolgt
ausschließlich als eine Sendung. Ausnahmen können nur im gegenseitigen
Einverständnis – bei Auslandssendungen nur gegen eine weitere
Versandkostenvorauszahlung – gemacht werden.
Wird
absichtlich (oder unbeabsichtigt) eine falsche oder fehlerhafte Kontoverbindung
bei der Lastschriftermächtigung eingetragen, so haftet der Besteller
vollumfänglich für die daraus resultierenden Kosten der Klärung. Der
Rechnungsbetrag incl. aller evtl. weiteren Bestellungen wird dann sofort fällig.
Kosten, die durch Lastschriftrückgaben entstehen, die wir nicht selbst
verschuldet haben, fallen wie folgt an:
Die
Bearbeitungsgebühr für Lastschriftrückgabe beträgt 10,- Euro
Nachforschungen über den Besteller (falls „Spaßbestellung“ vorliegt) werden mit
100,- Euro in Rechnung gestellt. (Wir speichern bei jeder Bestellung die
IP-Adresse!)
Weitere
Kosten vorbehalten.
Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 5% bei Geschäften mit
Verbrauchern, in Höhe von 8% bei Geschäften mit Unternehmern, über dem jeweils
geltenden Basiszinssatz zu verlangen. Das Geltendmachen eines höheren Verzugs-
schadens ist
nicht ausgeschlossen. Unseren Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis
vorbehalten,
ein Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich niedriger, als von uns
geltend
gemacht.
Wir können Mahnkosten je Mahnung mit 5,00 EURO ansetzen.
Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Aufrechnungsforderung
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht
steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5. Widerruf
Ist der
Kunde Verbraucher im Sinne des Gesetzes, steht ihm ein Widerrufsrecht nach
Maßgabe des Fernabsatzgesetzes innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Ware ohne
Angabe von Gründen zu. Der Widerruf kann schriftlich oder durch Rücksendung der
Ware erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder
des Widerrufs an die Firma Reifen Thum. Die Kosten der Rücksendung hat der Kunde
zu tragen, soweit der Kaufpreis der betreffenden Ware 50,00 EUR nicht übersteigt
und die Ware der abgegebenen Bestellung entspricht. Bei einem Warenwert von über
50,00 EUR werden die Kosten der Rücksendung im Falle eines Widerrufs nach dem
Fernabsatzgesetz durch die Firma Reifen Thum PC erstattet. Unter
Berücksichtigung dieser Verpflichtung zur Kostenerstattung vereinbaren die
Parteien ausdrücklich, dass Reifen Thum nicht verpflichtet ist unfrei gesandte
Sendungen entgegenzunehmen. Soweit eine Rücksendung per Paket nicht möglich ist
oder der Kunde die kostenpflichtige Rücksendung ablehnt, lässt Reifen Thum auf
entsprechenden schriftlichen Hinweis des Kunden die Ware abholen. Soweit der
Kunde die gelieferten Gegenstände vor Rückgabe in Gebrauch genommen hat, ist er
verpflichtet Wertersatz für die gezogene Nutzungen und für die eingetretene
Verschlechterung der Ware Wertersatz zu leisten. Im Einzelfall kann die Höhe des
Wertersatzes den Kaufpreis erreichen oder übersteigen. Dies gilt nicht soweit
der Kunde die Ware lediglich in angemessener Form geprüft hat.
6.
Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur
vollständigen Bezahlung vor. Bei Geschäften mit Unternehmern gilt dieser
Eigentumsvorbehalt auch, bis sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen
aus der Geschäftsverbindung mit uns erfüllt sind. Für Geschäfte mit Unternehmern
gelten folgende weitere Bestimmungen:
Unser Kunde ist zur weiteren Veräußerung der Vorbehaltsware im geordneten
Geschäfts-gang berechtigt, jedoch nicht zur Sicherungsübereignung oder
Verpfändung. Die aus der Veräußerung der Vorbehaltsware gegenüber seinem
Geschäftspartner entstehenden Forderungen tritt unser Kunde uns bereits jetzt
mit ab, im Weiterverarbeitungsfall einschließlich des Veredelungsanteils.
Wir werden die Abtretung nicht offen legen, es sei denn, unser Kunde ist mit
einer fälligen Forderung mindestens 2 Wochen in Verzug oder er hat eine uns
erteilte Einziehungsermächtigung widerrufen. In diesen Fällen verpflichtet sich
der Kunde, seinen Geschäftspartnern die uns erteilte Abtretung von sich aus
anzuzeigen und uns unverzüglich seine vollständige Debitorenliste vorzulegen.
Zur Feststellung der Namen und Anschriften der Geschäftspartner unseres Kunden
haben wir in diesem Fall das Recht auf Einsichtnahme in seine Bücher.
Übersteigt der Wert sämtlicher für uns bestehender Sicherheiten unsere
Forderungen aus unseren Rechnungen nachhaltig um mehr als 10%, so werden wir auf
Verlangen unseres Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
Erfüllt unser Kunde die vereinbarten Zahlungsbedingungen trotz Mahnung nicht,
sind wir berechtigt, die von uns gelieferte Ware, montiert oder unmontiert,
jederzeit wieder in Besitz zu nehmen. Unser Kunde räumt uns ausdrücklich das
Recht ein, unsere Vorbehaltsware an jedem Ort zu übernehmen, wir sind auch zur
Demontage berechtigt. Der jeweilige Besitzer der Ware ist vom Kunden
unwiderruflich ermächtigt, die Ware an uns herauszugeben.
Unser Kunde ist nur solange zum Besitz der unter Eigentumsvorbehalt verkauften
Ware berechtigt, bis wir von unserem vorbehaltenen Eigentum Gebrauch machen und
dadurch vom Vertrag zurücktreten. Bei Zurücknahme von Vorbehaltsware erteilen
wir Gutschrift in Höhe des Tageswertes.
7. Sachmängelhaftung
”Im Rahmen der folgenden Bedingungen haften wir für Sachmängel:
- auf die Dauer von zwei Jahren für neue Ware (Handelsware, Pkw-Reifen und
Lkw-Reifen)
- auf die Dauer eines Jahres für runderneuerte Pkw-Reifen und runderneuerte
Lkw-Reifen
- auf die Dauer eines Jahres für gebrauchte Ware.
Die Sachmängelhaftungsfristen berechnen sich jeweils ab Ablieferung (Eingang
beim Kunden) der Ware an unseren Kunden.
Die Begrenzung auf ein Jahr gilt nicht hinsichtlich Ansprüchen auf Schadenersatz
nach § 437 Ziffer 3 BGB, sofern uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. In
diesem Fall gelten die gesetzlichen Fristen.
Ein Reifen, für den Sachmängelhaftung beansprucht wird, soll uns zusammen mit
dem vollständig ausgefüllten Reklamationsformular übersandt werden, um uns die
Überprüfung der Beanstandung des Kunden zu ermöglichen.
Bei
Ablehnung des Sachmängelhaftungsanspruchs werden wir die beanstandete Ware auf
unsere Kosten an den Kunden zurücksenden, wenn er das innerhalb von 14 Tagen
nach Zugang der Ablehnung verlangt.
Mängel sollen nach Möglichkeit kurzfristig gerügt werden.
Bei Geschäften mit Unternehmern müssen offenkundige Mängel innerhalb von 8 Tagen
nach Ablieferung (Eingang beim Kunden) schriftlich gerügt werden, nicht
offenkundige Mängel innerhalb von 8 Tagen nach Feststellung des Mangels. Bei
Nichteinhaltung dieser Rüge-fristen gilt die von uns gelieferte Ware als
genehmigt. Sachmängelhaftungsansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen, es
sei denn, es handelt sich um Schadenersatzansprüche nach § 437 Ziffer 3 BGB,
sofern uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
Der Sachmängelhaftungsanspruch ist bei Geschäften mit Verbrauchern nach Wahl des
Kunden auf Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung beschränkt. Bei Geschäften mit
Unternehmern haben wir das Recht, zwischen Mangelbeseitigung oder
Ersatzlieferung zu wählen.
Sollten zwei Versuche der Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehlschlagen,
hat unser Kunde das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung
(Minderung) oder Rück-gängigmachen des Vertrages (Rücktritt) zu erklären.
Wir sind berechtigt, bei berechtigten Reklamationen eine entsprechend dem
Abnutzungsgrad der reklamierten Ware geringere Gutschrift zu erteilen oder
geringere Zahlung zu leisten. Unser Kunde hat die Wahl zwischen Gutschrift oder
Zahlung.
Sachmängelhaftungsansprüche gegen uns sind ausgeschlossen, wenn Mängel,
Beeinträchtigungen oder Schäden ursächlich darauf zurückzuführen sind, dass
a) die von uns gelieferte Ware von anderen repariert oder in sonstiger Weise
bearbeitet
wurde,
b) die Fabriknummer, das Fabrikationszeichen oder sonst auf der Ware dauerhaft
ange-
brachte
Zeichen nicht mehr vorhanden oder verändert, insbesondere unkenntlich ge-
macht
worden sind,
c) bei Reifen der vorgeschriebene Luftdruck nachweislich nicht eingehalten
wurde,
d) Reifen einer vorschriftswidrigen Beanspruchung ausgesetzt waren, insbesondere
durch
Überschreiten der für die Reifengröße und Reifenart zulässigen Belastung und der
zugeordneten Fahrgeschwindigkeit,
e) Reifen nach Montage durch unrichtige Radstellung schadhaft wurden oder durch
andere
Störungen im Radlauf (z.B. dynamische Unwucht) in ihrer Leistung beeinträchtigt
wurden,
f) Reifen auf einer ihnen nicht zugeordneten, nicht lehrenhaltigen, rostigen
oder sonst
mangelhaften Felge montiert werden,
g) Reifen durch äußere Einwirkung oder mechanische Verletzung schadhaft geworden
oder
Erhitzung ausgesetzt worden sind,
h) bei einem Radwechsel die Radmuttern oder Schrauben nicht nach 50 km
Fahrstrecke
nachgezogen wurden, vorausgesetzt, wir haben unseren Kunden bei Lieferung auf
diese
Notwendigkeit hingewiesen,
i) Reifen vor der Montage vom Kunden oder von ihm beauftragten Dritten im Freien
gelagert
wurden,
j) natürlicher Verschleiss oder Beschädigungen der Ware vorliegen, die auf
unsachgemäße
Behandlung oder Unfall zurückzuführen sind,
k) Reifen bei Tube-Type-Ausführungen mit gebrauchten Schläuchen/ Wulstbändern,
bei
Tubeless-Ausführungen ohne Ventilauswechslung (Pkw-Reifen) oder ohne neuen
Dichtungsring (Lkw/Schulterreifen) durch den Kunden oder Dritte montiert wurden.
Bei
berechtigter Sachmängelrüge tragen wir sämtliche im Zusammenhang mit der Ge
währleistungsabwicklung entstehenden Aufwendungen.
Streitigkeiten über Sachmängelhaftungsansprüche und Reklamationsabwicklungen
sollen durch die unabhängige Schiedsstelle des Bundesverbandes Reifenhandel und
Vulkaniseur-handwerk e.V., Bonn, beigelegt werden, wenn unser Kunde oder wenn
wir im Einvernehmen mit dem Kunden diese unverzüglich nach Kenntnis des
Streitfalls schriftlich anrufen. Durch die Anrufung der Schiedsstelle wird der
Rechtsweg nicht ausgeschlossen. Auf die Dauer des Schiedsverfahrens ist die
Verjährung etwaiger Ansprüche gehemmt. Die Schiedsstelle wird nicht tätig, wenn
bereits der Rechtsweg beschritten ist, sie stellt ihre Tätigkeit ein, wenn dies
während des Schiedsverfahrens geschieht. Das Verfahren der Schiedsstelle richtet
sich nach deren Geschäftsordnung, die den Parteien auf Verlangen von der
Schiedsstelle ausgehändigt wird. Das Schieds verfahren ist für beide Parteien
kostenlos.
8. Haftung
Wir haften auf Schadenersatz, wenn uns oder unsere Erfüllungsgehilfen
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Ferner haften wir, wenn Eigenschaften
zugesichert oder Garantien gegeben wurden oder wenn der Schaden durch unseren
Verzug oder durch von uns zu vertretendes Unmöglichwerden der Leistung
entstanden ist.
Wir haften außerdem bei Verletzung grundlegend vertragswesentlicher Pflichten.
Die Haftung ist in den vorgenannten Fällen begrenzt auf den bei
Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden. Dies gilt nicht, soweit es
sich um Geschäfte mit Verbrauchern handelt.
Im übrigen sind Schadenersatzansprüche gegen uns ausgeschlossen.
Haftungsbegrenzung oder Haftungsausschluss gelten nicht bei körperlichen
Schäden.
Haftungsbegrenzung und -ausschluss gelten ferner nicht, falls und soweit wir
nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes haften.
9. Allgemeine Regelungen
Bei Geschäften mit Unternehmern ist Erfüllungsort und ausschließlicher
Gerichtsstand unser Firmensitz.
Telefonische oder mündliche Absprachen sollen unverzüglich schriftlich bestätigt
werden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
sein oder werden, berührt das die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht.
B. Besondere Bestimmungen für Fahrzeugreparaturen
Für Fahrzeugreparaturen außer solchen an Reifen und Rädern, gelten ergänzend
und zusätzlich zu den unter A aufgeführten Klauseln die nachstehende
Bedingungen.
1. Kostenvoranschlag
Auf Verlangen unserer Kunden erstellen wir einen Kostenvoranschlag, der die
voraussichtlichen Reparaturkosten einschließlich Angabe der Mehrwertsteuer
enthält. Abweichungen bis zu 10% von diesem Kostenvoranschlag sind zulässig,
vorausgesetzt, dies ist dem Kunden zumutbar. Für den Kostenvoranschlag
berechnete und vereinnahmte Kosten werden bei Auftragsdurchführung mit der
Auftragssumme verrechnet.
2. Fertigstellungstermine
Überschreiten wir verbindlich und schriftlich zugesagte
Fertigstellungstermine, haften wir gegenüber unserem Kunden auf Schadenersatz
für von diesem nachgewiesene und auf der Verzögerung ursächlich beruhende
Schäden. Zur Stellung eines Ersatzfahrzeugs sind wir nicht verpflichtet. Nimmt
der Kunde auf Grund von uns zu vertretender Terminüberschreitung ein
Ersatzfahrzeug in Anspruch, erstatten wir die hierfür entstehenden Kosten unter
Berücksichtigung einer etwaigen Ersparnis für den Kunden durch
Nichtbeanspruchung des eigenen Fahrzeugs.
Ersatzansprüche sind ausgeschlossen, wenn wir nachweisen, dass die
Terminüberschreitung auf höherer Gewalt beruht.
3. Unternehmerpfandrecht
Neben dem gesetzlichen Unternehmerpfandrecht steht uns wegen unserer
Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des
Auftrages in unseren Besitz gelangten Gegenständen zu. Das vertragliche
Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten und
allen sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit diese mit dem
Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der
Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
4. Abnahme
Unser Kunde ist zur Abnahme des Auftragsgegenstandes verpflichtet, sobald
wir ihn über die Fertigstellung informieren. Die Abnahme soll erfolgen in
unserem Betrieb, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Unser
Kunde kommt mit der Annahme in Verzug, wenn er den Vertragsgegenstand entweder
nicht zum vereinbarten Übergabedatum oder nicht auf Aufforderung durch uns
unverzüglich abholt. Im Fall des Verzuges des Kunden mit der Abnahme haften wir
nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
5. Gewährleistung – Sachmängelhaftung
Wir leisten bei Sachmängeln Gewähr auf die Dauer eines Jahres ab Ablieferung
des Vertragsgegenstandes an unseren Kunden. Im Fall des Vorliegens eines
Sachmangels leisten wir Gewähr nach unserer Wahl durch Nacherfüllung oder
Ersatzlieferung. Schlagen zwei Versuche der Nacherfüllung oder der
Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde entsprechend der Bestimmung unter A Ziffer 8
berechtigt, zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
6. Eigentumsvorbehalt
Die unter A Ziffer 6 geregelten Eigentumsvorbehaltsrechte beziehen sich
ausschließlich auf Teile, die nicht wesentliche Bestandteile des Fahrzeugs
werden. Ausgebaute oder ausgetauschte Teile gehen in unser Eigentum über.
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